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Geschäftsbedingungen
Geschäfts- und Mietbedingungen

Download der BedingungenVertragsabschluß

Für alle Geschäfte gelten die Bedingungen des Vermieters. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Besteller diese Bedingungen in vollem Umfang ausdrücklich an. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden hiermit zurückgewiesen.
Abweichungen oder Nebenabreden werden nur durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam. Angebote sind freibleibend und haben ebenso wie Bestellungen erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter Gültigkeit.

Regelung der mietweisen Überlassung

Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn ihm das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. Die Geltungmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches des Vermieters bleibt davon unberührt. Es wird nur einwandfreie Ware ausgeliefert und aufgestellt. Die Wände, Rahmen und Füllungen, die Türen, Stützen, Verbinder und Blenden sind in einwandfreien Zustand und unbeschädigt. Der Mieter erkennt diesen Zustand durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein an. Ist kein Mieter oder ein Vertreter bei der Übergabe anwesend, so gilt die Unterschrift des Vermieters oder seines Beauftragten. Teppichklebebänder sowie Schrauben und Nägel dürfen nicht verwendet werden. Ebenso dürfen keine Füllungen angebohrt oder gesägt werden.

Reinigungsarbeiten, die über das normale Maß hinausgehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Zum Aufhängen von Gegenständen stehen Kunststoffhaken zur Verfügung, die beim Vermieter gemietet werden können. Ansonsten darf nur handelsübliches Tesafilm verwendet werden. Die Kunststoffhaken dürfen nur mit maximal 20 kg je Haken belastet werden. Das Mietgut bleibt Eigentum des Vermieters.

Preise

Die Mietpreise verstehen sich grundsätzlich ab Lager und sind netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes werden die jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Für nicht geplanten oder zusätzlichen Zeitaufwand, der nicht im Verschulden des Vermieters steht, wird die aufgewendete Zeit in Rechnung gestellt. Wird außerhalb üblicher Arbeitszeit Leistung verlangt, bedingt dies zusätzliche Zahlung der Lohnzuschläge. Bei Bodenbelegen gilt: Bei Lieferung von Sondermaßen wird die nächstgrößere Standartbreite unter Mitberechnung des Verschnittes berechnet. Die Kosten für Verlegen und das eventuell notwendige Verkleben ist im Mietpreis enthalten, sofern die auszulegende Fläche frei, sauber und eben ist.

Zahlungsweise und Fälligkeit

Die in Rechnung gestellten Preise sind ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung fällig. Bei Auslandsrechnungen wird eine Gebühr von  16,00 EUR erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden.

Lieferung und Rückholung

Die Auslieferung aller Aufträge erfolgt grundsätzlich nach Terminvereinbarung. Wird die Abholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Das Mietgut wird grundsätzlich vom Vermieter auf- und abgebaut.

Haftung und Schadensersatz

Für Schäden am Mietgut und Verlust kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden.

Die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters sowie die Einrichtung des Mietpreises bleiben hiervon unberührt. Die Haftung beginnt mit der Übergabe des Mietgutes an den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Fertigstellung des Aufbaues und endet mit Beginn des Abbaues.

Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, ein anderer Rückholtermin wurde vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden ist für die Dauer der Mietzeit ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung des Vermieters wird begrenzt auf die Haftpflichtversicherung des Vermieters.

Versicherung

Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich der Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.

Mängel und Ersatzlieferung

Der Mieter hat sich unverzüglich von dem ordnungsgemäßen Zustand und der Vollständigkeit zu überzeugen und hat unverzügliche Rügepflicht. Bei deren Nichtausübung gilt die Mängelfreiheit als bestätigt. Das gleiche gilt bei der Rücknahme durch den Vermieter. Im Falle einer gerechtfertigten Reklamation ist der Vermieter berechtigt, Ersatz zu liefern. Forderungen können aus Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter ist von der Lieferpflicht befreit, wenn er beim Vorliegen höherer Gewalt an der Auslieferung des Mietgutes gehindert wird.

Rücktritt

Der Rücktritt von einem Auftrag ist bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder vereinbartem Aufbautermin zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten. Ist jedoch eine Weitervermietung möglich, werden dem Besteller nur die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist bei einer gerechtfertigten Reklamation zum Rücktritt berechtigt, wenn der Vermieter keinen gleich- oder höherwertigen Ersatz liefern kann.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.

Schlußbestimmungen

Sollte eine Bestimmung im Vertrag unwirksam oder nichtig sein, bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Vertragspartner haben eine dem Vertragszweck entsprechende Regelung zu finden.

Rent-Wall e.K.
Industriestrae 65
40764 Langenfeld

April 2002

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